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Limousinen-Verleih: Mietbestimmungen
1. Fahrzeugreservierungen
Fahrzeugreservierungen haben nur Gültigkeit mit
schriftlicher Bestätigung.
Bei der Auftragsannahme ist immer eine 50%-ige Anzahlung fällig.
Die Vergütung ist spätestens vor Auftragbeginn fällig
2. Rücktritt
Bei Rücktritt werden folgende Beträge fällig:
bis zu 1 Monat vor Fahrzeugnutzung: EUR 25,00 Bearbeitungsgebühr
bis zu 1 Woche vor Fahrzeugnutzung: 30 % vom Mietbetrag
danach bis Auftragsbeginn 50 % der jeweiligen Gesamtmiete
3. Vertragsrücktritte
Wir sind jederzeit berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird,
oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen
obliegenden Pflicht verletzt, insbesondere die Anzahlung nicht
leistet.
4. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft
verursachten, widerrechtlichen Schäden am Fahrzeug und gegenüber
dem Fahrer persönlich und unbegrenzt. Rauchen und der Verzehr
von mitgebrachten Getränken ist in unseren Fahrzeugen nicht
gestattet.
5. Haftung des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich ein
verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug
bereitzustellen. Das Fahrzeug ist wie folgt versichert:
Bei Sach- und Vermögensschäden haftet die
Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme 50 Millionen Euro
pauschal.
6. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem
Vermieter aus dem Mietvertrag, gleich welchem Grund, sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob
fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters.
In Fällen von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Stau,
plötzlicher Schaden am Fahrzeug, höhere Gewalt) haftet der
Vermieter nicht und es bestehen keine Schadenersatzansprüche des
Mieters.
Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen
durch äußere Umstände übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.
7. Weisungen des Chauffeurs
Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des
Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des
Chauffeurs oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine
Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des
Straßenverkehrs durch eine Beeinträchtigung des Fahrers dar,
sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt, sie von
der Beförderung auszuschließen. Ein Recht auf eine Entschädigung
oder Fahrpreiserstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
8. Aufträge
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand und
Ablauf zweifelsfrei erkennen lassen. Werden Aufträge für Dritte
ausgeführt, ist die Vergütung immer vom Auftraggeber selbst zu
entrichten.
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