Limousinen-Verleih: Mietbestimmungen

1. Fahrzeugreservierungen

Fahrzeugreservierungen haben nur Gültigkeit mit schriftlicher Bestätigung.
Bei der Auftragsannahme ist immer eine 50%-ige Anzahlung fällig.
Die Vergütung ist spätestens vor Auftragbeginn fällig

2. Rücktritt

Bei Rücktritt werden folgende Beträge fällig:
bis zu 1 Monat vor Fahrzeugnutzung: EUR 25,00 Bearbeitungsgebühr
bis zu 1 Woche vor Fahrzeugnutzung: 30 % vom Mietbetrag
danach bis Auftragsbeginn 50 % der jeweiligen Gesamtmiete

3. Vertragsrücktritte

Wir sind jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegenden Pflicht verletzt, insbesondere die Anzahlung nicht leistet.

4. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten, widerrechtlichen Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer persönlich und unbegrenzt. Rauchen und der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist in unseren Fahrzeugen nicht gestattet.

5. Haftung des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich ein verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug bereitzustellen. Das Fahrzeug ist wie folgt versichert:
Bei Sach- und Vermögensschäden haftet die Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme 50 Millionen Euro pauschal.

6. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, gleich welchem Grund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters.
In Fällen von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Stau, plötzlicher Schaden am Fahrzeug, höhere Gewalt) haftet der Vermieter nicht und es bestehen keine Schadenersatzansprüche des Mieters.
Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen durch äußere Umstände übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.

7. Weisungen des Chauffeurs

Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch eine Beeinträchtigung des Fahrers dar, sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. Ein Recht auf eine Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

8. Aufträge

Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand und Ablauf zweifelsfrei erkennen lassen. Werden Aufträge für Dritte ausgeführt, ist die Vergütung immer vom Auftraggeber selbst zu entrichten.

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